Aufnahmerichtlinien
- Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung als:
- Meister aus dem KFZ- / KFZ-Nebengewerbe
- Techniker aus dem KFZ- / KFZ-Nebengewerbe
- Dipl.-Ing. KFZ- / KFZ-Nebengewerbe
- Vorlage des aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate).
- Nachweis fundierter Kenntnisse aus dem Bereich KFZ- / KFZ-Nebengewerbe.
- z.B. Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, Zusatzausbildungen, langjährige einschlägige Berufserfahrungen etc.
- Nachweis der bisherigen Tätigkeiten im KFZ-Bereich (Der letzten 3 Jahre).
- ggf. Nachweis weiterer Qualifikationen aus dem KFZ-Bereich.
- Bei juristischen Personen (GmbH etc.) müssen die obigen Voraussetzungen für mindestens einen gesetzlichen Vertreter (Gesellschafter/Geschäftsführer) erfüllt sein. Nur Verbandsmitglieder sind zeichnungsberechtigt.
Erwartet wird die laufende Fortbildung während der Mitgliedschaft, mit dem Ziel der Aktualisierung des für den KFZ-Sachverständigen notwendigen Fachwissens.
Aufnahmeantrag und Stempelbestellung
HIER können Sie unseren Aufnahmeantrag als PDF-Datei herunterladen.
HIER können Sie unsere Stempelbestellung als PDF-Datei herunterladen.
Sowohl Aufnahmeantrag als auch Stempelbestellung bitte ausdrucken, VOLLSTÄNDIG ausgefüllt und unterschrieben, an die angegebene Faxnummer oder per Post an die angegebene Adresse senden.
„Verband freier KFZ-Sachverständiger - eine starke Gemeinschaft“
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